Betrieb von Pizzaofen mit Holzfeuerung bleibt untersagt

Kategorie: Recht | 4. September 2019

Der VGH Baden-Württemberg hat einen Eilantrag des Betreibers einer Pizzeria gegen die sofort vollziehbare behördliche Untersagung des Weiterbetriebs seines Pizzaofens mit Holzfeuerung abgelehnt. Die Behauptung des Gastwirts, die Rußpartikelimmissionen seien mittlerweile durch den Einbau des Rußpartikelfilters stark reduziert, dürfte nicht zutreffen. Auch der bloße Hinweis des Gastwirts auf die Möglichkeit, zusätzlich zum Rußpartikelfilter noch eine wassergestützte Rauchreinigungsanlage einbauen zu können, führe nicht zur Rechtswidrigkeit der behördlichen Untersagung (Az. 10 S 71/19).

Weitere Informationen: Betrieb von Pizzaofen mit Holzfeuerung bleibt untersagt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Bekanntmachung des geänderten Musters für den . . . ...

Das BMF hat das geänderte Muster für den Ausdruck der . . . ... [weiterlesen]

Ein Pflegedienst, der Intensivpflege in Wohngemeinschaften . . . ...

Zu Lebzeiten bestehende Ansprüche der verstorbenen Pflegebedürftigen könne der Pflegedienst . . . ... [weiterlesen]

Archiv