Betrieb von Pizzaofen mit Holzfeuerung bleibt untersagt
Kategorie: Recht | 4. September 2019
Der VGH Baden-Württemberg hat einen Eilantrag des Betreibers einer Pizzeria gegen die sofort vollziehbare behördliche Untersagung des Weiterbetriebs seines Pizzaofens mit Holzfeuerung abgelehnt. Die Behauptung des Gastwirts, die Rußpartikelimmissionen seien mittlerweile durch den Einbau des Rußpartikelfilters stark reduziert, dürfte nicht zutreffen. Auch der bloße Hinweis des Gastwirts auf die Möglichkeit, zusätzlich zum Rußpartikelfilter noch eine wassergestützte Rauchreinigungsanlage einbauen zu können, führe nicht zur Rechtswidrigkeit der behördlichen Untersagung (Az. 10 S 71/19).
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Quelle: www.datev.de