Betriebsausgabenabzug für Zahlungen an inaktive ausländische Domizilgesellschaften trotz fehlender Empfängerbenennung
Kategorie: Steuern | 18. März 2020
Das FG Niedersachsen hat – soweit ersichtlich als erstes Finanzgericht – darüber entschieden, ob die Vorschrift des § 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG auch auf inaktive ausländische Domizilgesellschaften Anwendung findet. Das Urteil erging im zweiten Rechtsgang, nachdem der BFH das Urteil im ersten Rechtsgang allein aus formellen Gründen aufgehoben hatte (Az. 9 K 95/13).
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Quelle: www.datev.de