Betriebsrat unzulässig begünstigt

Kategorie: Recht | 18. April 2019

Das LAG Düsseldorf hat erkannt, dass die Arbeitgeberin, ein Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs, den heutigen Betriebsratsvorsitzenden und Kläger unzulässig wegen seiner Betriebsratstätigkeit begünstigt hat, in dem es ihn ab dem 01.04.2015 gemäß der Entgeltgruppe (EG) 14 vergütete (Az. 7 Sa 1065/18).

Weitere Informationen: Betriebsrat unzulässig begünstigt

Quelle: www.datev.de

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