Betriebsschließungsversicherungen greifen allenfalls ab dem Zeitpunkt, zu dem das Corona-Virus im Infektionsschutzgesetz aufgeführt wurde
Kategorie: Steuern und Recht | 3. Dezember 2021
Das OLG Celle hat seine Rechtsprechung zu Betriebsschließungsversicherungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie fortgeführt und entschieden, dass Betriebsschließungsversicherungen allenfalls ab dem Zeitpunkt greifen, zu dem das Coronavirus im Infektionsschutzgesetz aufgeführt wurde (Az. 8 U 123/21).
Quelle: www.datev.de