Betriebsübergang – Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb
Kategorie: Recht | 19. Oktober 2017
Ein Wiedereinstellungsanspruch kann lt. BAG grundsätzlich nur Arbeitnehmern zustehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung Kündigungsschutz nach dem KSchG genießen. Ob sich in Kleinbetrieben im Einzelfall ausnahmsweise aus § 242 BGB ein Wiedereinstellungsanspruch ergeben kann, bedurfte vorliegend keiner Entscheidung (Az. 8 AZR 845/15).
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Quelle: www.datev.de