Betriebsuntersagung von Fahrzeugen mit Abschalteinrichtung bestätigt

Kategorie: Recht | 25. Januar 2019

Lt. VG Gießen ist die sofortige Vollziehung von Verfügungen des Landkreises Gießen, des Lahn-Dill-Kreises und des Vogelsbergkreises rechtmäßig, die Fahrzeughaltern den Betrieb ihrer Fahrzeuge untersagt hatten, weil diese an ihren Fahrzeugen nicht im Rahmen erfolgter Rückrufaktionen der Hersteller – vor dem Hintergrund des sog. „Dieselskandals“ – die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen hatten vornehmen lassen (Az. 6 L 5550/18, 6 L 5936/18 u. a.).

Weitere Informationen: Betriebsuntersagung von Fahrzeugen mit Abschalteinrichtung bestätigt

Quelle: www.datev.de

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