Betriebsverfassungsrechtlicher Schulungsanspruch – Webinar statt Präsenzschulung?
Kategorie: Steuern und Recht | 7. Februar 2024
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz haben Betriebsräte Anspruch auf für die Betriebsratsarbeit erforderliche Schulungen, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat. Davon können Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar auch dann erfasst sein, wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Webinar anbietet. So entschied das BAG (Az. 7 ABR 8/23).
Quelle: www.datev.de