Beweis für den Zugang einer E-Mail
Kategorie: Steuern und Recht | 21. Februar 2022
Den Absender einer E-Mail trifft gem. § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist. Ihm kommt keine Beweiserleichterung zu Gute, wenn er nach dem Versenden keine Meldung über die Unzustellbarkeit der E-Mail erhält. Dies hat das LAG Köln entschieden (Az. 4 Sa 315/21).
Quelle: www.datev.de