Bewohner von Senioren- und Demenzwohngruppen haben Anspruch auf Leistungen der medizinischen Behandlungspflege

Kategorie: Recht | 21. August 2019

Bewohner von Senioren- und Demenzwohngruppen haben Anspruch auf Leistungen der medizinischen Behandlungspflege gegenüber ihrer Krankenkasse. Dies gilt auch für Maßnahmen der sog. einfachsten medizinischen Behandlungspflege, die grundsätzlich auch von medizinischen Laien geleistet werden könnte, so das LSG Bayern (Az. L 5 KR 402/19, L 5 KR 403/19, L 5 KR 404/19).

Weitere Informationen: Bewohner von Senioren- und Demenzwohngruppen haben Anspruch auf Leistungen der medizinischen Behandlungspflege

Quelle: www.datev.de

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