Bezahlte Freistellung für Probespiel eines Solocellisten

Kategorie: Recht | 9. September 2019

Das ArbG Aachen hat der Klage eines Solocellisten auf bezahlte Freistellung für die Teilnahme an einem Probespiel stattgegeben (Az. 1 Ca 776/19).

Weitere Informationen: Bezahlte Freistellung für Probespiel eines Solocellisten

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Bekanntmachung des geänderten Musters für den . . . ...

Das BMF hat das geänderte Muster für den Ausdruck der . . . ... [weiterlesen]

Ein Pflegedienst, der Intensivpflege in Wohngemeinschaften . . . ...

Zu Lebzeiten bestehende Ansprüche der verstorbenen Pflegebedürftigen könne der Pflegedienst . . . ... [weiterlesen]

Archiv