Bezirksämter müssen Tierschutzorganisationen umfassend beteiligen
Kategorie: Steuern und Recht | 2. Juli 2021
Die Berliner Bezirksämter müssen verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisationen bei der Erstellung von Verwaltungsvorschriften und Verfahren nach dem Tierschutzgesetz vorerst beteiligen. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. 17 L 225/21).
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Quelle: www.datev.de