BFH: § 15 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 ist kein eigenständiger, von Satz 4 losgelöster Ausschlussgrund

Kategorie: Steuern und Recht | 13. Januar 2022

§ 15 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 bildet nur die Grundlage für die Vermutung des Satzes 4 und ist kein eigenständiger Ausschlussgrund für eine Buchwertfortführung; es handelt sich um eine einheitliche Missbrauchsvermeidungsregelung bestehend aus den Sätzen 3 und 4. So der BFH (Az. I R 39/18).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Exporte im 3. Quartal 2024: +0,5 . . . ...

Im 3. Quartal 2024 sind die deutschen Exporte insgesamt um . . . ... [weiterlesen]

Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen auch in . . . ...

Das FG Münster entschied, dass nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang . . . ... [weiterlesen]

Archiv