BFH: Abgabe von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten
Kategorie: Steuern | 1. August 2019
Für die Zurechnung von Behandlungsleistungen mit Abgabe von Zytostatika zum Zweckbetrieb Krankenhaus ist es nicht erforderlich, dass die Behandlung von Patienten des Krankenhauses durch einen ermächtigten Arzt als Dienstaufgabe innerhalb einer nichtselbständigen Tätigkeit erbracht wird. So der BFH (Az. V R 39/17).
Weitere Informationen: BFH: Abgabe von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten
Quelle: www.datev.de