BFH: Abgeltungsteuer-Anwendung von § 20 Abs. 9 EStG auch bei fehlendem Zufluss von Kapitalerträgen nach dem 1. Januar 2009

Kategorie: Steuern | 13. Juni 2018

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz 1 i. V. m. § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG dem Abzug von im Streitjahr 2010 geleisteten Schuldzinsen aus einer bereits im Jahr 2005 untergegangenen GmbH-Beteiligung als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen entgegensteht (Az. VIII R 41/15).

Weitere Informationen: BFH: Abgeltungsteuer-Anwendung von § 20 Abs. 9 EStG auch bei fehlendem Zufluss von Kapitalerträgen nach dem 1. Januar 2009

Quelle: www.datev.de

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