BFH: Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts sind umsatzsteuerpflichtig
Kategorie: Steuern | 8. Mai 2019
Der BFH entschied, dass Abmahnungen, die ein Rechteinhaber zur Durchsetzung eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs gegenüber Rechtsverletzern vornimmt, umsatzsteuerpflichtig sind. Gegenleistung für die Abmahnleistung sei der vom Rechtsverletzer gezahlte Betrag (Az. XI R 1/17).
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Quelle: www.datev.de