BFH: Abzug der Aufwendungen eines nebenberuflich als Sporttrainer tätigen Übungsleiters

Kategorie: Steuern | 11. April 2018

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob Betriebsausgaben bei ehrenamtlich tätigen Übungsleitern auch geltend gemacht werden können und zu einem Verlust aus selbständiger Tätigkeit führen, wenn die Einnahmen unterhalb des Pauschbetrages gem. § 3 Nr. 26 EStG liegen (Az. III R 23/15).

Weitere Informationen: BFH: Abzug der Aufwendungen eines nebenberuflich als Sporttrainer tätigen Übungsleiters

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

EFRAG: Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung . . . ...

Die EFRAG hat der EU-Kommission einen Standard für die freiwillige . . . ... [weiterlesen]

Was die neue EU-Kommission zur Stärkung . . . ...

Ihre zweite Amtszeit will EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit . . . ... [weiterlesen]

Archiv