BFH: Abzug von Refinanzierungszinsen für notleidende Gesellschafterdarlehen

Kategorie: Steuern | 31. Oktober 2018

Verzichtet ein Gesellschafter unter der auflösenden Bedingung der Besserung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft auf sein Gesellschafterdarlehen, um deren Eigenkapitalbildung und Ertragskraft zu stärken, sind bei ihm lt. BFH weiterhin anfallende Refinanzierungszinsen nicht als Werbungskosten im Zusammenhang mit früheren Zinseinkünften abziehbar (Az. VIII R 19/16).

Weitere Informationen: BFH: Abzug von Refinanzierungszinsen für notleidende Gesellschafterdarlehen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

ESMA: ESEF-Taxonomie 2024 und Aktualisierung der . . . ...

Am 08.01.2025 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European . . . ... [weiterlesen]

Quellensteuerentlastung: FASTER-Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht . . .

Die Richtlinie (EU) 2025/50 über eine schnellere und sichere Entlastung . . . ... [weiterlesen]

Archiv