BFH: Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
Kategorie: Steuern | 25. Juli 2018
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob im Streitjahr geleistete Unterhaltszahlungen, auch sofern sie dazu bestimmt sind, den Unterhaltsbedarf des folgenden Jahres zu befriedigen, bei der Besteuerung des Streitjahres berücksichtigt werden dürfen (Az. VI R 35/16).
Weitere Informationen: BFH: Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
Quelle: www.datev.de