BFH: Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Kategorie: Steuern | 25. Juli 2018

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob im Streitjahr geleistete Unterhaltszahlungen, auch sofern sie dazu bestimmt sind, den Unterhaltsbedarf des folgenden Jahres zu befriedigen, bei der Besteuerung des Streitjahres berücksichtigt werden dürfen (Az. VI R 35/16).

Weitere Informationen: BFH: Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Quellensteuerentlastung: FASTER-Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht . . .

Die Richtlinie (EU) 2025/50 über eine schnellere und sichere Entlastung . . . ... [weiterlesen]

Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines Profifußballtrainers und . . . ...

Das ArbG Aachen entschied, dass die Besonderheiten der Arbeitsleistung eines . . . ... [weiterlesen]

Archiv