BFH: Änderung der Schenkungsteuerfestsetzung für den Vorerwerb kein rückwirkendes Ereignis
Kategorie: Steuern | 30. August 2017
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Änderung eines Schenkungsteuerbescheids für einen Vorerwerb i. S. des § 14 ErbStG a. F. ein rückwirkendes Ereignis im Hinblick auf die Steuerfestsetzung des bestandskräftigen Steuerbescheids für den Nacherwerb darstellt (Az. II R 45/15).
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Quelle: www.datev.de