BFH: Anforderungen an die nachvollziehbare Gesamtwürdigung der Umstände bei Abgrenzung zwischen einheitlicher Erstausbildung und Zweitausbildung
Kategorie: Steuern | 9. Juli 2020
Der BFH hat bzgl. der Abgrenzung Erstausbildung und Weiterbildung zu der Frage Stellung genommen, ob die Ausbildung neben der vollzeitig ausgeübten Berufstätigkeit im Rahmen eines sog. Verwaltungslehrgangs II noch eine Erstausbildung darstellt, weil das Kind vom Arbeitgeber während der Gesamtdauer von zweieinhalb Jahren für die Unterrichtszeit am Freitag (8:30-13:00 Uhr) und pro Kalenderjahr jeweils zweimal für je eine Woche Blockunterricht vom Dienst freigestellt wird (Az. III R 28/19).
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Quelle: www.datev.de