BFH: Anrechnung der polnischen Familienleistung "500+" auf das deutsche Kindergeld

Kategorie: Steuern | 12. Dezember 2019

Familienleistungen nach dem polnischen Gesetz über staatliche Beihilfen zur Kindererziehung sind auf das in Deutschland gezahlte Kindergeld anzurechnen. So entschied der BFH eine für das Kindergeldrecht bedeutsame Grundsatzfrage zu Lasten polnischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Inland (Az. III R 34/18).

Weitere Informationen: BFH: Anrechnung der polnischen Familienleistung "500+" auf das deutsche Kindergeld

Quelle: www.datev.de

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