BFH: Anspruchsvorrang des am Monatsanfang Kindergeldberechtigten
Kategorie: Steuern und Recht | 7. März 2024
Wie der BFH entschied, bestimmt sich die Frage, welcher von mehreren in demselben Monat kindergeldberechtigten Personen der vorrangige Anspruch zusteht, danach, wer zu Beginn des fraglichen Monats die Voraussetzungen einer vorrangigen Kindergeldberechtigung erfüllt (Az. III R 5/23).
Quelle: www.datev.de