BFH: Anwendung des § 15a EStG bei Beteiligung der KG an Zebragesellschaft

Kategorie: Steuern | 13. Februar 2020

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob der Anteil des alleinigen Kommanditisten am Verlust einer gewerblich geprägten KG (hier: sog. Zebragesellschaft) auch insoweit nur verrechenbar gem. § 15a EStG ist, als darin Verlustanteile aus einer vermögensverwaltenden GbR enthalten sind, deren einzige Gesellschafter er selbst sowie die KG sind (Az. IV R 32/16).

Weitere Informationen: BFH: Anwendung des § 15a EStG bei Beteiligung der KG an Zebragesellschaft

Quelle: www.datev.de

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