BFH: Anwendung von durch den Gutachterausschuss ermittelten Liegenschaftszinssätzen
Kategorie: Steuern | 5. Dezember 2019
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Liegenschaftszinssätze des Berliner Gutachterausschusses für die Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaftsteuer anzuwenden sind, auch wenn der Ausschuss bei Ableitung der Liegenschaftszinssätze ein Modell mit anderer Restnutzungsdauer zugrunde legt als die bei der Bedarfsbewertung nach dem Ertragswertverfahren gesetzlich vorgeschriebene Restnutzungsdauer (Az. II R 13/16).
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Quelle: www.datev.de