BFH: Ausbildung und Verkauf von Blindenführhunden begründet gewerbliche Tätigkeit

Kategorie: Steuern | 19. Juli 2017

Die Ausbildung und der Verkauf von Blindenführhunden führt einkommensteuerrechtlich zu gewerblichen Einkünften. Wie der BFH entschieden hat, handelt es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit (Az. VIII R 11/15).

Weitere Informationen: BFH: Ausbildung und Verkauf von Blindenführhunden begründet gewerbliche Tätigkeit

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Eilanträge zur verbindlichen Grundschulempfehlung erfolglos . . .

In insgesamt sieben Beschlüssen hat die 3. Kammer des VG . . . ... [weiterlesen]

Hänge-WCs, Handtuchheizkörper und Balkone in Milieuschutzgebieten . . . ...

Wandhängende WCs und Handtuchheizkörper in Standardausführung sowie Balkone in der . . . ... [weiterlesen]

Archiv