BFH: Ausbildungsende im Kindergeldrecht

Kategorie: Steuern | 10. Januar 2018

Eine Berufsausbildung endet nicht bereits mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung, sondern erst mit Ablauf der Ausbildungszeit, wenn diese durch Rechtsvorschrift festgelegt ist. So entschied der BFH (Az. III R 19/16).

Weitere Informationen: BFH: Ausbildungsende im Kindergeldrecht

Quelle: www.datev.de

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