BFH: Bauabzugsteuer bei Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen

Kategorie: Steuern | 9. Juli 2020

Bauabzugsteuer i. S. des § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke sind insbesondere nicht auf Gebäude oder unbewegliche Wirtschaftsgüter beschränkt, sondern kommen auch bei Scheinbestandteilen, Betriebsvorrichtungen und technischen Anlagen in Betracht. So entschied der BFH (Az. I R 46/17).

Weitere Informationen: BFH: Bauabzugsteuer bei Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen

Quelle: www.datev.de

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