BFH: Behandlung einer Investitionszulage und nicht abziehbarer Betriebsausgaben bei der Berechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG

Kategorie: Steuern | 18. Juni 2020

Der BFH hatte zu entscheiden, ob für Zwecke der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG eine Investitionszulage dem steuerlichen Gewinn hinzuzurechnen ist (Az. X R 6/18).

Weitere Informationen: BFH: Behandlung einer Investitionszulage und nicht abziehbarer Betriebsausgaben bei der Berechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fitnessstudio-Urteil: McFIT muss Preise richtig angeben . . .

24,90 Euro im Monat sollte die Mitgliedschaft bei McFIT im . . . ... [weiterlesen]

Fehlende Widerrufsbelehrung kostet Gartenbauer den gesamten . . .

Das LG Frankenthal hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, . . . ... [weiterlesen]

Archiv