BFH: Bekanntgabe von Verwaltungsakten – Zugangsvermutung

Kategorie: Steuern | 24. Oktober 2018

Der BFH hat zu den Fragen Stellung genommen, ob die Zustellfiktion (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO) auch gilt, wenn ein privater Postzusteller tätig war und dieser keine Zustellungsbescheinigung vorlegen kann sowie, welchem Beteiligten die Beweislast obliegt (Az. III R 27/17).

Weitere Informationen: BFH: Bekanntgabe von Verwaltungsakten – Zugangsvermutung

Quelle: www.datev.de

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