BFH: Berechnung des Unterschiedsbetrags gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 Halbsatz 1 EStG

Kategorie: Steuern | 8. Oktober 2018

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob bei Berechnung der gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 EStG nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben bei Nutzung eines betrieblichen Kfz für weniger als 15 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte pro Monat ein taggenauer Ansatz von 0,002 v. H. des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer zu erfolgen hat (Az. VIII R 14/15).

Weitere Informationen: BFH: Berechnung des Unterschiedsbetrags gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 Halbsatz 1 EStG

Quelle: www.datev.de

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