BFH: Berücksichtigung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG a. F. beim Familienleistungsausgleich

Kategorie: Steuern und Recht | 18. November 2021

Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 66 Abs. 3 EStG sowie § 31 Satz 4 EStG im Streitjahr 2017 dahingehend anzuwenden sind, dass die tarifliche Einkommensteuer auch mit Rechtswirkung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG um den Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum zu erhöhen ist, auch wenn Kindergeld nur für zwei Monate ausgezahlt wurde (Az. III R 50/19).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Celle für . . . ...

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Celle für das Jahr 2025 . . . ... [weiterlesen]

Importpreise im November 2024: +0,6 % . . . ...

Die Importpreise waren im November 2024 um 0,6 % höher . . . ... [weiterlesen]

Archiv