BFH: Besondere Ergebnisbeteiligung beim Eintritt in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft

Kategorie: Steuern | 16. Januar 2019

Einem Gesellschafter, der unterjährig in eine vermögensverwaltende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eintritt, kann der auf ihn entfallende Einnahmen- oder Werbungskostenüberschuss für das gesamte Geschäftsjahr zuzurechnen sein. Allerdings muss dies mit Zustimmung aller Gesellschafter bereits im Vorjahr vereinbart worden sein. Dies entschied der BFH (Az. IX R 35/17).

Weitere Informationen: BFH: Besondere Ergebnisbeteiligung beim Eintritt in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft

Quelle: www.datev.de

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