BFH: Besteuerung laufender Kapitalerträge aus Vollrisikopapieren nach dem 31.12.2008

Kategorie: Steuern | 1. August 2019

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob in 2011 erfolgte Ausschüttungen für im Rahmen eines im Jahr 2005 erfolgten Umtauschs von Argentinien-Anleihen in sog. BIP-gebundene Wertpapiere (BIPs) und im Jahr 2006 separat hinzuerworbene BIPs im Hinblick auf die Anwendungsvorschrift des § 52a Abs. 8 i. V. m. Abs. 10 Sätze 6 bis 8 EStG 2009 der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG 2011 zu unterwerfen sind (Az. VIII R 7/16).

Weitere Informationen: BFH: Besteuerung laufender Kapitalerträge aus Vollrisikopapieren nach dem 31.12.2008

Quelle: www.datev.de

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