BFH: Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen

Kategorie: Steuern | 11. Juli 2019

Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei der Qualifizierung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen in einem gewerblichen Einzelunternehmen dem Umsatzanteil eine maßgebende Bedeutung beizumessen ist oder ob darauf abzustellen ist, dass notwendiges Betriebsvermögen nur dann vorliegt, wenn die Beteiligung in erster Linie im geschäftlichen Interesse des Einzelunternehmens gehalten wird und die Gesellschaft neben ihren geschäftlichen Beziehungen zum Einzelunternehmen keinen erheblichen eigenen Geschäftsbetrieb unterhält (Az. X R 28/16).

Weitere Informationen: BFH: Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

ESMA: ESEF-Taxonomie 2024 und Aktualisierung der . . . ...

Am 08.01.2025 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European . . . ... [weiterlesen]

Quellensteuerentlastung: FASTER-Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht . . .

Die Richtlinie (EU) 2025/50 über eine schnellere und sichere Entlastung . . . ... [weiterlesen]

Archiv