BFH: Bewertung einer Sachausschüttung in Form einer offenen Gewinnausschüttung – keine Rückwirkung von § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG

Kategorie: Steuern | 14. November 2018

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine als Sachausschüttung bezeichnete Rückübertragung von Aktien zum Buchwert auf die alleinige Gesellschafterin der Klägerin, eine gemeinnützige Stiftung, eine (steuerfreie) verdeckte Gewinnausschüttung darstellt und inwieweit dann ggf. nichtabziehbare Betriebsausgaben auf der Grundlage des § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG zu berücksichtigen sind (Az. I R 34/15).

Weitere Informationen: BFH: Bewertung einer Sachausschüttung in Form einer offenen Gewinnausschüttung – keine Rückwirkung von § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

ESMA: ESEF-Taxonomie 2024 und Aktualisierung der . . . ...

Am 08.01.2025 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European . . . ... [weiterlesen]

Quellensteuerentlastung: FASTER-Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht . . .

Die Richtlinie (EU) 2025/50 über eine schnellere und sichere Entlastung . . . ... [weiterlesen]

Archiv