BFH: Billigkeitserlass bei fehlerhaften Rechnungen
Kategorie: Steuern | 6. Februar 2019
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine gem. § 14 Abs. 3 UStG a. F. bzw. § 14c Abs. 2 UStG n. F. entstandene Steuerschuld für den Fall, dass eine Gefährdung des Steueraufkommens von Anfang an nicht besteht, im Wege einer Billigkeitsmaßnahme entfällt, ohne dass es hierzu einer Rückzahlung der beim Empfänger der Rechnung geltend gemachten Vorsteuer sowie einer Berichtigung der Rechnung bedarf (Az. V R 32/16).
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Quelle: www.datev.de