BFH: Blockwahlrecht nach § 34 Abs. 7 Satz 8 Nr. 2 KStG 2002 i. d. F. des Korb II-Gesetzes kein rückwirkendes Ereignis

Kategorie: Steuern | 22. November 2017

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Ausübung des sog. Blockwahlrechts insofern als rückwirkendes Ereignis anzusehen ist, dass der Zinslauf bezüglich Nachzahlungszinsen zur Körperschaftsteuer 2001 erst am 1. April 2006 gemäß § 233a Abs. 2a AO (statt am 1. April 2003 gemäß § 233a Abs. 2 Satz 1 AO) beginnt (Az. I R 86/15).

Weitere Informationen: BFH: Blockwahlrecht nach § 34 Abs. 7 Satz 8 Nr. 2 KStG 2002 i. d. F. des Korb II-Gesetzes kein rückwirkendes Ereignis

Quelle: www.datev.de

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