BFH: Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 UmwStG; Feststellung eines Übernahmeverlusts i. S. d. § 4 Abs. 6 UmwStG

Kategorie: Steuern und Recht | 14. November 2024

Der Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 kann in der notariellen Urkunde über die Umwandlung, von der der Notar dem zuständigen Finanzamt nach § 54 Abs. 1 der EStDV eine beglaubigte Abschrift übersendet, gestellt werden. Dies entschied der BFH (Az. IV R 8/22).

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Quelle: www.datev.de

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