BFH: Dem Verkäufer vorbehaltene Nutzungen als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung
Kategorie: Steuern | 19. März 2020
Der BFH hatte zu entscheiden, ob für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer der negative Kaufpreis der Gebäude (marode Gebäude) oder der Wert der Nutzungsüberlassung der Gebäude nebst dem Wert für eingeräumte Geh- und Fahrtrechte heranzuziehen ist (Az. II R 37/18).
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Quelle: www.datev.de