BFH: Ein Vorsteuerüberhang aus dem Insolvenzeröffnungsverfahren ist mit Umsatzsteuer aus vorinsolvenzlicher Zeit zu saldieren – keine direkte oder analoge Anwendung des § 55 Abs. 4 InsO
Kategorie: Steuern und Recht | 27. März 2025
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob Vorsteuerüberhänge aus der vorläufigen Insolvenzverwaltung mit später entstandenen Steuerschulden verrechnet werden können (Az. XI R 1/22).
Quelle: www.datev.de