BFH: Einkünfte aus Leistungen – "Break Fee"

Kategorie: Steuern | 11. Juli 2018

Hat der Leistende nicht die Möglichkeit, durch seine Leistung das Entstehen des Anspruchs auf die Leistung des Vertragspartners positiv zu beeinflussen, genügt die Annahme der Leistung der Gegenseite nicht, um den fehlenden besteuerungsrelevanten Veranlassungszusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung herzustellen. Dies entschied der BFH (Az. IX R 18/17).

Weitere Informationen: BFH: Einkünfte aus Leistungen – "Break Fee"

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Beantragte Regelinsolvenzen im Dezember 2024: +13,8 . . . ...

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen . . . ... [weiterlesen]

Schattenwirtschaft: Mindestens 3,3 Millionen Deutsche arbeiten . . . ...

Rund 5 % der Deutschen haben in den vergangenen zwölf . . . ... [weiterlesen]

Archiv