BFH: Einziehung einer Forderung stellt keine Veräußerung dar
Kategorie: Steuern | 9. Januar 2020
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Einziehung einer Forderung, die von einer Gesellschaft unter Nennwert entgeltlich erworben wurde, den Tatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG erfüllt (Az. IX R 12/18).
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Quelle: www.datev.de