BFH: Einzug des Milchlieferrechts nach Beendigung des Pachtvertrags

Kategorie: Steuern | 15. Mai 2019

Der BFH hatte zu entscheiden, wie der Gewinn aus der Veräußerung einer vormals verpachteten Milchreferenzmenge zu berechnen ist, nachdem 33 % der Quote nach Beendigung des Pachtverhältnisses gemäß § 48 Abs. 3 der Milchquotenverordnung zugunsten der Landesreserve eingezogen wurden und nur der verbliebene Anteil veräußert werden konnte (Az. VI R 52/16).

Weitere Informationen: BFH: Einzug des Milchlieferrechts nach Beendigung des Pachtvertrags

Quelle: www.datev.de

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