BFH: Entlastungsanspruch und unionsrechtlicher Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Kategorie: Steuern und Recht | 17. März 2022

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Antragsfrist für einen am 31.12.2018 gestellten Antrag auf Energiesteuerentlastung gem. § 52 EnergieStG für im KJ 2016 verwendetes Gasöl zum Antrieb eines Wasserfahrzeugs, nach § 96 Abs. 2 Satz 4 EnergieStV gewahrt oder gem. § 96 Abs. 2 Satz 3 EnergieStV (n. F.) i. V. m. § 169 Abs. 2 Nr. 1 AO zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgelaufen ist (Az. VII R 26/20).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BGH entscheidet über die Rückzahlung von . . . ...

Der BGH hat über die Rückzahlung von Bankentgelten entschieden, die . . . ... [weiterlesen]

Jedes zweite Unternehmen ermöglicht KI-Fortbildungen . . .

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden lt. Bitkom in Fragen Künstlicher . . . ... [weiterlesen]

Archiv