BFH: Entschädigung und Schadenersatz – Einheitsbetrachtung – indizielle Beurteilung
Kategorie: Steuern | 25. April 2018
Verpflichtet sich der Arbeitgeber vertraglich, im Zusammenhang mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses mehrere Zahlungen an den Arbeitnehmer zu leisten, ist laut BFH eine einheitliche Entschädigung nur anzunehmen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür festgestellt sind, dass sämtliche Teilzahlungen „als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen“ i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG gewährt worden sind (Az. IX R 34/16).
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Quelle: www.datev.de