BFH erleichtert Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs

Kategorie: Steuern | 6. Juni 2018

Beim Vorsteuerabzug aus Rechnungen kann sich die erforderliche Angabe des Leistungszeitpunkts aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben, wenn davon auszugehen ist, dass die Leistung im Monat der Rechnungsausstellung bewirkt wurde. Dies hat der BFH zur Rechnungserteilung über die Lieferung von Pkws entschieden (Az. V R 18/17).

Weitere Informationen: BFH erleichtert Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs

Quelle: www.datev.de

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