BFH: Ersatz für beliebige Arten von Schadensfolgen ist keine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG
Kategorie: Steuern | 22. November 2017
Der BFH nimmt Stellung zur Anwendung des Grundsatzes der Einheitlichkeit von Entschädigungen auf unterschiedliche Entschädigungsleistungen, die auf Grundlage einer abschließenden Gesamtregelung zur Beendigung eines Anstellungsverhältnisses geleistet wurden (Az. IX R 28/16).
Weitere Informationen: BFH: Ersatz für beliebige Arten von Schadensfolgen ist keine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG
Quelle: www.datev.de