BFH: Ertragszuschuss als organschaftliche Mehrabführung i. S. von § 27 Abs. 6 Satz 1 KStG

Kategorie: Steuern | 26. Juli 2017

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein gewährter Ertragszuschuss als verdeckte Einlage in der Steuerbilanz zu erfassen oder außerbilanziell zu korrigieren ist und ob in der Folge eine organschaftliche Mehrabführung vorliegt (Az. I R 67/15).

Weitere Informationen: BFH: Ertragszuschuss als organschaftliche Mehrabführung i. S. von § 27 Abs. 6 Satz 1 KStG

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in . . .

Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Heiße Phase im steuerpolitischen Herbst: DStV . . . ...

Die Fraktionen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags ringen seit September . . . ... [weiterlesen]

Neue Vorschriften zur Stärkung der Cybersicherheit . . . ...

Die EU-Kommission hat am 17.10.2024 die ersten Durchführungsbestimmungen zur Cybersicherheit . . . ... [weiterlesen]

Archiv