BFH: Erweiterte Kürzung – Sondernutzungsrechte – Betriebsverpachtung

Kategorie: Steuern und Recht | 21. März 2024

Der BFH hatte zu entschieden, ob im Falle einer Betriebsverpachtung die erweiterte Kürzung bei dem Verpächter ausgeschlossen ist, wenn sich dessen Tätigkeit auf die Nutzungsüberlassung ausschließlich von Grundbesitz zum Betrieb eines Autohauses mit Reparaturwerkstatt und Waschanlage beschränkt (Az. IV R 5/21).

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Quelle: www.datev.de

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