BFH: EuGH-Vorlage zur Frage, ob „Scraps“ Rauchtabak darstellen
Kategorie: Steuern und Recht | 6. März 2025
Der BFH legt dem EuGH die Frage vor, ob Tabak-Scraps als Rauchtabak zu qualifizieren und damit Steuergegenstand nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 TabStG sind oder ob es sich hierbei noch um Rohtabak handelt, der aufgrund der noch notwendigen Arbeitsschritte bzw. Herstellungsprozesse nicht der Tabaksteuer unterliegt (Az. VII R 42/20).
Quelle: www.datev.de